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AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Fahrschule Kren, Inhaber Eugen Kren und Fabian Kren, Berliner Straße 33, 71034 Böblingen (nachfolgend „Fahrschule“) und dem Fahrschüler über die Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis.
Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sowie die Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO).
2. Vertragspartner und Vertragsschluss
Der Ausbildungsvertrag kommt durch Anmeldung des Fahrschülers und Annahme durch die Fahrschule zustande.
Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen.
Mit Abschluss des Ausbildungsvertrages erkennt der Fahrschüler diese AGB verbindlich an.
3. Leistungsumfang
Die Ausbildung umfasst theoretischen Unterricht und praktische Fahrstunden gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschüler ordnungsgemäß auf die Fahrerlaubnisprüfung vorzubereiten.
Ein bestimmter Ausbildungserfolg (z. B. Bestehen der Prüfung) wird nicht geschuldet.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste der Fahrschule.
Alle Entgelte sind vor Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung zu bezahlen.
Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, PayPal, Kreditkarte.
Preisänderungen sind zulässig, sofern sie vor Vertragsabschluss bekanntgegeben werden.
5. Teilnahme am Theorieunterricht
Der Theorieunterricht findet zu den festgelegten Zeiten statt (derzeit mittwochs ab 18:00 Uhr).
Wichtige Regelung:
-
Der Unterricht beginnt pünktlich.
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Fahrschüler müssen spätestens zum Unterrichtsbeginn anwesend sein.
-
Ein späterer Zutritt ist grundsätzlich ausgeschlossen.
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Ein Einlass nach Beginn kann ausschließlich aus Kulanz der Fahrschule erfolgen.
Verspätetes Erscheinen begründet keinen Anspruch auf Teilnahme.
6. Verhalten im Theorieunterricht
Der Fahrschüler ist verpflichtet:
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dem Unterricht aufmerksam zu folgen,
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Anweisungen des Lehrpersonals zu befolgen,
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den Unterricht nicht zu stören.
Bei unangemessenem Verhalten kann der Fahrschüler vom Unterricht ausgeschlossen werden.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
7. Fahrstunden und Termine
Fahrstunden werden individuell vereinbart und sind verbindlich.
Verspätung / Nichterscheinen
-
Erscheint der Fahrschüler nicht oder verspätet sich erheblich, gilt folgende Regelung:
-
Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten kann die Fahrstunde als ausgefallen gewertet werden.
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In diesem Fall wird die vereinbarte Fahrstunde vollständig berechnet.
Die Berechnung erfolgt als Ausfallhonorar, da die Fahrschule die Zeit freigehalten hat.
8. Absage von Fahrstunden
Fahrstunden müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die Fahrstunde vollständig berechnet.
Ein Anspruch auf Ersatztermin besteht nicht.
9. Pflichten des Fahrschülers
Der Fahrschüler verpflichtet sich:
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wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
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gesundheitliche Einschränkungen mitzuteilen,
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erforderliche Unterlagen rechtzeitig vorzulegen,
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pünktlich zu erscheinen.
10. Ausbildungsausschluss / Kündigung
Die Fahrschule kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn:
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der Fahrschüler wiederholt gegen Regeln verstößt,
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der Ausbildungsablauf erheblich gestört wird,
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Sicherheitsrisiken bestehen.
11. Ausfall durch die Fahrschule
Kann eine Fahrstunde oder Unterrichtseinheit durch die Fahrschule nicht stattfinden (z. B. Krankheit, technische Defekte), wird ein Ersatztermin vereinbart.
Bereits gezahlte Beträge werden nicht zusätzlich berechnet.
12. Haftung
Die Fahrschule haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
13. Widerrufsrecht
Bei Fernabsatzverträgen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Die Widerrufsbelehrung erfolgt gesondert.
14. Gutscheine
Gutscheine:
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sind 3 Jahre gültig (§ 195 BGB),
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nicht auszahlbar,
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übertragbar (sofern nichts anderes vereinbart ist).
Bei Verlust besteht kein Ersatzanspruch.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Böblingen, sofern gesetzlich zulässig.
16. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.